 |
 |
 |
 |
Wärme
einfach selber machen
komplett
für Ihre Pelletheizung
|
|
|
| |
Verkaufs- und Lieferbedingungen:
Für
alle Lieferungen sind ausschließlich die nachstehenden Bedingungen
maßgebend. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers wird
ausdrücklich widersprochen. Anders lauten Vereinbarungen gelten nur,
wenn Sie vom Lieferer ausdrücklich bestätigt wurden. Die Unwirksamkeit
einer der nachstehenden Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen
Verkaufs- und Lieferbedingungen nicht. Der ausländische Besteller
unterwirft sich dem deutschen Recht.
Vorbehalte und Vertragsabschluss:
Alle Angebote sind freibleibend. An Bestellungen ist der Besteller bis
4 Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Lieferer
die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Liefergegenstandes
innerhalb der genannten Frist schriftlich bestätigt oder die Lieferung
ausführt.
Nebenabreden gelten nur als vereinbart, wenn sie schriftlich bestätigt
sind. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Bestellers aus dem
Liefervertrag bedürfen die Zustimmung des Lieferers.
Umfang der Lieferung:
Maß-, Gewichts- und Lieferangaben sowie Abbildungen sind verbindlich.
Geringfügige Änderungen der Konstruktionsform, Ausstattung und Farbton
sowie in der Beschreibung angegebene Werte bleiben vorbehalten, soweit
keine Verschlechterung des Kaufgegenstandes verbunden ist.
Preise:
Der Preis des Liefergegenstandes versteht sich ohne Skonto und sonstige
Nachlässe, zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer in Euro ab
Werk.
Vereinbarte Nebenleistungen (z.B. Transportkosten, Verpackung,
Versicherung) werden zusätzlich berechnet. Preise sind für Lieferungen
innerhalb 4 Monaten seit Vertragsabschluss verbindlich. Danach gelten
stets die am Tage der Lieferung gültigen Preise als vereinbart. Bei
einer Erhöhung von mehr als 15% des ursprünglich vereinbarten
Gesamtpreises ist der Besteller hinsichtlich der noch nicht
abgenommenen Lieferung berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten.
Zahlungen:
Zahlungen erfolgen auf unser Konto. Zahlungen an Vertreter oder Reisende des Lieferers haben keine befreiende Wirkung.
Gegen Ansprüche des Lieferers kann der Besteller nur dann aufrechnen,
wenn die Gegenforderung des Bestellers unumstritten ist, oder ein
rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur
geltend gemacht werden, sobald es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag
beruht.
Zahlungsbedingungen
PelletMaker PM 3.0E zzgl. Nebenkosten:
per Vorauskasse.
Bei Abholung ist Barzahlung möglich.
PelletMaker PM 75E zzgl. Nebenkosten:
40% nach Erhalt unserer Auftragsbestätigung
30% bei Meldung der Versandbereitschaft
30% vor Versand oder Abholung
Die Bezahlung unserer Rechnung hat ohne Abzug zu erfolgen.
Wechselzahlungen können nur sofort nach Rechnungserhalt und nur durch
diskontfähige Kundenwechsel oder durch Akzept auf einem Platz des
Landeszentralbank mit einer Laufzeit von 3 Monaten erfolgen. Die Kosten
für Wechseldiskont, Stempel sowie sämtliche Spesen trägt der Käufer.
Für rechtzeitige Vorzeigung, Protestierung, Benachrichtigung und
Zurückstellung des Wechsels bei Nichteinlösung übernimmt der Lieferer
keine Haftung.
Lieferung und Lieferverzug:
1) Liefertermine, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden
können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit
Vertragsabschluss. Für die Rechtzeitigkeit der Lieferung ist stets die
Bereitschaftsanzeige des Lieferers entscheidend.
2) Ist die Bestellung teilbar, sind Teillieferungen zulässig. Jede
Teillieferung gilt in diesem Fall als Erfüllung eines selbstständigen
Vertrages.
3) Der Besteller kann 2 Monate nach Überschreiten eines unverbindlichen
Liefertermins oder eine unverbindliche Lieferfrist den Verkäufer
auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der
Lieferer in Verzug. Hat der Besteller Anspruch auf Ersatz eines
Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des
Lieferers auf höchstens 5% des vereinbarten Lieferpreises. Will der
Besteller darüber hinaus vom Vertrag zurück treten und/oder
Schadenersatz statt Lieferung verlangen, muss er dem Lieferer nach
Ablauf der 2 Monatsfrist eine angemessene Frist zur Lieferung setzten.
Hat der Besteller Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung,
beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit bei neu
hergestellten Waren auf 25% des vereinbarten Lieferpreises, bei
gebrauchten Waren auf 10% des vereinbarten Lieferpreises.
Ist der Besteller eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein
öffentliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des
Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen
beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche bei leichter
Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Wir dem Lieferer während er im Verzug ist, die Lieferung durch Zufall
unmöglich, so haftet er mit dem vorstehend vereinbarten
Haftungsbedingungen. Der Lieferer haftet nicht, wenn der Schaden auch
bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
4) Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche
Lieferfrist überschritten, kommt der Lieferer einer Woche nach
Überschreiten des Liefertermins oder der verbindliche Lieferfrist in
Verzug. Die Rechte des Bestellers bestimmen sich dann nach Ziff. 2,
Sätze 3-6 dieses Abschnitts.
5) Höhere Gewalt, beim Lieferer oder dessen Lieferanten eintretende
Betriebsstörung, die den Lieferer ohne eigenes verschulden
vorübergehend daran hindern, zum vereinbarten Termin oder innerhalb der
vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziff. 1-3 dieses
Abschnitts genannten Termine und Frist um die Dauer der durch diese
Umstände bedingten Leistungsstörung. Führen die Störungen zu einem
Leistungsaufschub von mehr als 4 Monaten, kann sowohl der Besteller als
auch der Lieferer vom Vertrag ohne Schadensersatzpflicht zurück treten.
Andere Rücktrittsrechte bleiben hiervon unberührt.
Abnahme:
Der Besteller ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 14
Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle einer
Nichtabnahme kann der Lieferer von seinen gesetzlichen rechten Gebrauch
machen. Verlangt der Lieferer Schadenersatz, so beträgt dieser 15% des
Lieferpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen,
wenn der Lieferer einen höheren, der Besteller einen geringeren Schaden
nachweist.
Versand:
Versand erfolgt in allen Fällen auf Rechnung und Gefahr des Empfängers.
Wenn nicht anders vereinbart, wir die zweckmäßigste Versandart gewählt.
Eine Versicherungspflicht des Lieferers besteht nicht.
Verpackungsmaterial wird zusätzlich berechnet.
Über Transportschäden ist unverzüglich bei dem Transporteur ein
Schadensprotokoll aufzunehmen, welches vom Transporteur abzuzeichnen
ist. Der Lieferer ist umgehend über den Transportschaden zu informieren.
Eigentumsvorbehalt:
Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Lieferer auf Grund
des Liefervertrages zustehenden Forderung Eigentum des Lieferers.
Ist der Besteller eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein
öffentlich rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei
Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder
selbstständigen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch
dann bestehen bis zur Bezahlung aller Ansprüche aus der
Geschäftsverbindung mit dem Besteller.
Der Besteller darf die Ware nicht belasten und muss im Falle der
Pfändung dem Lieferer innerhalb von 3 Tagen unter Beifügung des
Pfändungsprotokolls benachrichtigen. Der Besteller trägt die Kosten
etwaiger Interventionen, zu denen der Lieferer jedoch nicht
verpflichtet ist.
Solange Eigentumsvorbehalt besteht, haftet der Besteller für den
Verlust der Ware durch Diebstahl, Wasser, Feuer u.a. Der Besteller ist
berechtigt, die Ware, bzw. die hieraus hergestellte Sache im
ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern. Die aus dem
Weiterverkauf gegen Dritte entstehenden Forderungen gehen
sicherheitshalber auf den Lieferer über, ohne das es einer besonderen
Vereinbarung im Einzelnen bedarf. Der Besteller ist, solange er seinen
Zahlungsverpflichtungen dem Lieferer gegenüber nachkommt, zur
Einziehung der abgetretenen Forderung für Rechnung des Lieferers
berechtigt. Der Besteller ist verpflichtet, dem Lieferer jederzeit
Auskunft über Drittschuldner und über die Höhe der abgetretenen
Forderung zu übergeben. Der Lieferer kann die Abtretung dem
Drittschuldner anzeigen, sobald der Besteller in Zahlungsverzug kommt.
Der Lieferer hat weiterhin das Recht, im Falle des Verzugs des
Bestellers die Ware unbeschadet seiner Ansprüche wieder an sich zu
nehmen, oder vom Vertrag zurück zu treten. Nimmt der Lieferer die Ware
wieder an sich, so sind Lieferer und Besteller darüber einig, dass eine
Verwertung nach dem gewöhnlichen Verkaufswert der Ware erfolgt. Der
Besteller trägt die Verwertungsgefahr, sofern er dem Lieferer keine
Verwertungsmöglichkeit nachweist. Der Besteller trägt sämtliche Kosten
der Rücknahme und er Verwertung der Ware. Verwertungskosten betragen
ohne Nachweis 5% des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder
niedriger anzusetzen, wenn der Lieferer höhere oder der Besteller
niedrigere Kosten nachweist.
Sachmangel:
Ansprüche des Bestellers wegen Sachmängel verjähren bei neu hergestellten Erzeugnissen 1 Jahr ab Ablieferung der Ware.
Bei gebrauchten Sachen verjähren die Ansprüche des Bestellers 6 Monate ab Ablieferung der Ware.
Hiervon abweichend erfolgt der Verkauf von gebrauchten Sachen
unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung, wenn der Besteller eine
Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich rechtliches
Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des
Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit
handelt.
Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer
Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche
unberührt.
Garantie:
1 Jahr oder 1.000 Betriebsstunden ab Lieferdatum, je nach dem was eher
eintritt. Keine Gewährleistung auf Verschleißteile wie Kollerräder,
Raspeltrommwl und Matrizen.
Erfüllungsort:
Ist für beide Teile 31604 Raddestorf.
Gerichtsstand:
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der
Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und
Scheckforderungen ist ausschließlich Gerichtsstand des Lieferers
zuständig.
Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz und
den gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht bekannt ist.
Ecoworxx GmbH
Kreuzkrug 44
31604 Raddestorf
|
|
| |
Komplettgeräte
zur Herstellung von Pellets aus Biomasse
Zerkleinern und Formpressen in einer Anlage für Gewerbe oder Privat
Heizpellets, Futterpellets, Düngepellets, Einstreupellets, u.v.m.
kompakt - günstig – umweltfreundlich
made in Germany
Ecoworxx
GmbH,
Kreuzkrug 44, 31604 Raddestorf
Geschäftsführer: Dipl. Ing. Joachim Jordan und
Dipl.-Ing. Reiner Büsching
Amtsgericht Walsrode HRB 201 469, USt.-IdNr.:
DE 263038090
Tel.:
0049 (0)
57 65 / 94 26 68
Fax:
0049 (0)
57 65 / 94 26 77
info@ecoworxx.de
|
| |
|
 |
 |
 |
 |
|