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Verkaufs- und Lieferbedingungen:

Für alle Lieferungen sind ausschließlich die nachstehenden Bedingungen maßgebend. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers wird ausdrücklich widersprochen. Anders lauten Vereinbarungen gelten nur, wenn Sie vom Lieferer ausdrücklich bestätigt wurden. Die Unwirksamkeit einer der nachstehenden Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Verkaufs- und Lieferbedingungen nicht. Der ausländische Besteller unterwirft sich dem deutschen Recht.

Vorbehalte und Vertragsabschluss:
Alle Angebote sind freibleibend. An Bestellungen ist der Besteller bis 4 Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Lieferer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Liefergegenstandes innerhalb der genannten Frist schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt.
Nebenabreden gelten nur als vereinbart, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Bestellers aus dem Liefervertrag bedürfen die Zustimmung des Lieferers.

Umfang der Lieferung:
Maß-, Gewichts- und Lieferangaben sowie Abbildungen sind verbindlich. Geringfügige Änderungen der Konstruktionsform, Ausstattung und Farbton sowie in der Beschreibung angegebene Werte bleiben vorbehalten, soweit keine Verschlechterung des Kaufgegenstandes verbunden ist.

Preise:
Der Preis des Liefergegenstandes versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe, zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer in Euro ab Werk.
Vereinbarte Nebenleistungen (z.B. Transportkosten, Verpackung, Versicherung) werden zusätzlich berechnet. Preise sind für Lieferungen innerhalb 4 Monaten seit Vertragsabschluss verbindlich. Danach gelten stets die am Tage der Lieferung gültigen Preise als vereinbart. Bei einer Erhöhung von mehr als 15% des ursprünglich vereinbarten Gesamtpreises ist der Besteller hinsichtlich der noch nicht abgenommenen Lieferung berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten.

Zahlungen:
Zahlungen erfolgen auf unser Konto. Zahlungen an Vertreter oder Reisende des Lieferers haben keine befreiende Wirkung.
Gegen Ansprüche des Lieferers kann der Besteller nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Bestellers unumstritten ist, oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, sobald es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
Zahlungsbedingungen
PelletMaker PM 3.0E zzgl. Nebenkosten:
per Vorauskasse.
Bei Abholung ist Barzahlung möglich.
PelletMaker PM 75E zzgl. Nebenkosten:
40% nach Erhalt unserer Auftragsbestätigung
30% bei Meldung der Versandbereitschaft
30% vor Versand oder Abholung
Die Bezahlung unserer Rechnung hat ohne Abzug zu erfolgen.
Wechselzahlungen können nur sofort nach Rechnungserhalt und nur durch diskontfähige Kundenwechsel oder durch Akzept auf einem Platz des Landeszentralbank mit einer Laufzeit von 3 Monaten erfolgen. Die Kosten für Wechseldiskont, Stempel sowie sämtliche Spesen trägt der Käufer. Für rechtzeitige Vorzeigung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückstellung des Wechsels bei Nichteinlösung übernimmt der Lieferer keine Haftung.

Lieferung und Lieferverzug:
1) Liefertermine, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. Für die Rechtzeitigkeit der Lieferung ist stets die Bereitschaftsanzeige des Lieferers entscheidend.
2) Ist die Bestellung teilbar, sind Teillieferungen zulässig. Jede Teillieferung gilt in diesem Fall als Erfüllung eines selbstständigen Vertrages.
3) Der Besteller kann 2 Monate nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder eine unverbindliche Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Lieferer in Verzug. Hat der Besteller Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Lieferers auf höchstens 5% des vereinbarten Lieferpreises. Will der Besteller darüber hinaus vom Vertrag zurück treten und/oder Schadenersatz statt Lieferung verlangen, muss er dem Lieferer nach Ablauf der 2 Monatsfrist eine angemessene Frist zur Lieferung setzten. Hat der Besteller Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit bei neu hergestellten Waren auf 25% des vereinbarten Lieferpreises, bei gebrauchten Waren auf 10% des vereinbarten Lieferpreises.
Ist der Besteller eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Wir dem Lieferer während er im Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit dem vorstehend vereinbarten Haftungsbedingungen. Der Lieferer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
4) Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche  Lieferfrist überschritten, kommt der Lieferer einer Woche nach Überschreiten des Liefertermins oder der verbindliche Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Bestellers bestimmen sich dann nach Ziff. 2, Sätze 3-6 dieses Abschnitts.
5) Höhere Gewalt, beim Lieferer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörung, die den Lieferer ohne eigenes verschulden vorübergehend daran hindern, zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziff. 1-3 dieses Abschnitts genannten Termine und Frist um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörung. Führen die Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als 4 Monaten, kann sowohl der Besteller als auch der Lieferer vom Vertrag ohne Schadensersatzpflicht zurück treten. Andere Rücktrittsrechte bleiben hiervon unberührt.

Abnahme:
Der Besteller ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle einer Nichtabnahme kann der Lieferer von seinen gesetzlichen rechten Gebrauch machen. Verlangt der Lieferer Schadenersatz, so beträgt dieser 15% des Lieferpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Lieferer einen höheren, der Besteller einen geringeren Schaden nachweist.

Versand:
Versand erfolgt in allen Fällen auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Wenn nicht anders vereinbart, wir die zweckmäßigste Versandart gewählt. Eine Versicherungspflicht des Lieferers besteht nicht. Verpackungsmaterial wird zusätzlich berechnet.
Über Transportschäden ist unverzüglich bei dem Transporteur ein Schadensprotokoll aufzunehmen, welches vom Transporteur abzuzeichnen ist. Der Lieferer ist umgehend über den Transportschaden zu informieren.

Eigentumsvorbehalt:
Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Lieferer auf Grund des Liefervertrages zustehenden Forderung Eigentum des Lieferers.
Ist der Besteller eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch dann bestehen bis zur Bezahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller.
Der Besteller darf die Ware nicht belasten und muss im Falle der Pfändung dem Lieferer innerhalb von 3 Tagen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls benachrichtigen. Der Besteller trägt die Kosten etwaiger Interventionen, zu denen der Lieferer jedoch nicht verpflichtet ist.
Solange Eigentumsvorbehalt besteht, haftet der Besteller für den Verlust der Ware durch Diebstahl, Wasser, Feuer u.a. Der Besteller ist berechtigt, die Ware, bzw. die hieraus hergestellte Sache im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern. Die aus dem Weiterverkauf gegen Dritte entstehenden Forderungen gehen sicherheitshalber auf den Lieferer über, ohne das es einer besonderen Vereinbarung im Einzelnen bedarf. Der Besteller ist, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen dem Lieferer gegenüber nachkommt, zur Einziehung der abgetretenen Forderung für Rechnung des Lieferers berechtigt. Der Besteller ist verpflichtet, dem Lieferer jederzeit Auskunft über Drittschuldner und über die Höhe der abgetretenen Forderung zu übergeben. Der Lieferer kann die Abtretung dem Drittschuldner anzeigen, sobald der Besteller in Zahlungsverzug kommt.
Der Lieferer hat weiterhin das Recht, im Falle des Verzugs des Bestellers die Ware unbeschadet seiner Ansprüche wieder an sich zu nehmen, oder vom Vertrag zurück zu treten. Nimmt der Lieferer die Ware wieder an sich, so sind Lieferer und Besteller darüber einig, dass eine Verwertung nach dem gewöhnlichen Verkaufswert der Ware erfolgt. Der Besteller trägt die Verwertungsgefahr, sofern er dem Lieferer keine Verwertungsmöglichkeit nachweist. Der Besteller trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und er Verwertung der Ware. Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5% des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Lieferer höhere oder der Besteller niedrigere Kosten nachweist.

Sachmangel:
Ansprüche des Bestellers wegen Sachmängel verjähren bei neu hergestellten Erzeugnissen 1 Jahr ab Ablieferung der Ware.
Bei gebrauchten Sachen verjähren die Ansprüche des Bestellers 6 Monate ab Ablieferung der Ware.
Hiervon abweichend erfolgt der Verkauf von gebrauchten  Sachen unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung, wenn der Besteller eine Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handelt.
Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.

Garantie:
1 Jahr oder 1.000 Betriebsstunden ab Lieferdatum, je nach dem was eher eintritt. Keine Gewährleistung auf Verschleißteile wie Kollerräder, Raspeltrommwl und Matrizen.

Erfüllungsort:
Ist für beide Teile 31604 Raddestorf.

Gerichtsstand:
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlich Gerichtsstand des Lieferers zuständig.
Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz und den gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht bekannt ist.

Ecoworxx GmbH
Kreuzkrug 44
31604 Raddestorf






 
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Ecoworxx GmbH, Kreuzkrug 44,  31604 Raddestorf
Geschäftsführer: Dipl. Ing. Joachim Jordan und Dipl.-Ing. Reiner Büsching
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